Mehr zum Seminar "Verkehrs- und Medizinrecht" auf Mallorca vom 10. bis 12. Oktober 2024

Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht
Fortbildung gem. § 15 FAO im Medizinrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!

 

Donnerstag, den 10. Oktober 2024, 08.30 bis 13.45 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht  oder im Medizinrecht

Thema: Aktuelle Rechtsprechung insbesondere des BGH zum Sach- und Personenschaden bei Verkehrsunfällen

Rechtsanwalt Wolfgang Wellner, Richter am Bundesgerichtshof (VI. Senat) a.D., Karlsruhe


Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die aktuelle Rechtsprechung des BGH anhand von Fällen mit Entwicklung, Hintergrund und Tendenzen zu vermitteln. Sowohl für den Fachanwalt für Verkehrsrecht als auch für den Fachanwalt für Versicherungsrecht sind Schnittmengen von Haftungsrecht und Versicherungsrecht vorhanden. 

 

Inhalt (u.a.):

Neueste Rechtsprechung zum Werkstattrisiko

Sachverständigenkosten

Darlegungslast bei Vorschäden

Umfang und Grenzen der Gefährdungshaftung (z.B. Brandfälle, E-Mobilität, Arbeitsmaschinen) und Ausschlüsse bei Transportschäden (StVG, AKB)

Haftungsverteilung zwischen motorisierten und nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern

Schmerzensgeld und Hinterbliebenengeld

Psychische Schäden

Haftungsausschlüsse und SVT-Regress (insbes. Darlegungslast der GKV hinsichtlich Anspruchshöhe)

Verhältnis Verkehrsopferhilfe und Opferentschädigungsgesetz bzw. SGB XIV (neu!)

Brandaktuelle Entscheidungen, die bis zum Seminar noch ergehen


Freitag, den 11. Oktober 2024, 08.30 bis 13.45 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Medizinrecht

Thema: Personenschäden nach Verkehrsunfällen und medizinischen Behandlungen im Ausland

Prof. Dr. Ansgar Staudinger

Verkehrsunfälle mit Auslandsbezug nehmen zu. Dabei mag der Tatort in einem Mitglied- oder Drittstaat liegen. Vor allem in jüngster Zeit geraten Busunfälle (als Teil von Pauschalreisen) in den Fokus. Immer mehr Personen begeben sich zudem für medizinische Behandlungen ins Ausland. Dies betrifft beispielsweise kosmetische Operationen sowie zahnmedizinische Behandlungen. Solche Gesundheitsreisen führen die Patienten nicht nur in andere Mitgliedstaaten, wie zu Schönheitskliniken auf der Insel Mallorca. Ziele derartiger Reisen liegen ebenso in Drittstaaten, etwa in der Türkei zwecks einer Botox-Behandlung. Gleichermaßen erfolgen solche Eingriffe in Deutschland bei Patienten mit einem Lebensmittelpunkt im Ausland. 

11. Oktober (Teil 1)  

Der Dozent befasst sich im ersten Kursabschnitt mit Fragen der internationalen sowie örtlichen Zuständigkeit. In diesem Zusammenhang erläutert er die Handhabung der Brüssel Ia-VO, des revidierten Lugano-Übereinkommens sowie der ZPO in internationalen Sachverhalten. Vor welchen Gerichten kann das Unfallopfer gegen den Fahrer und Halter bzw. Reiseveranstalter klagen? Was gilt nach dem Vollzug des Brexit? Einbezogen werden ebenso die ärztliche Behandlung im Ausland sowie die Prozessführung etwa im Wege der Direktklage gegen ausländische Haftpflichtversicherer des Fahrers, Halters bzw. des behandelnden Artzes oder Krankenhausträgers.

Samstag, den 12. Oktober 2024, 08.30 bis 13.45 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Medizinrecht

Thema: Personenschäden nach Verkehrsunfällen und medizinischen Behandlungen im Ausland

Prof. Dr. Ansgar Staudinger

Verkehrsunfälle mit Auslandsbezug nehmen zu. Dabei mag der Tatort in einem Mitglied- oder Drittstaat liegen. Vor allem in jüngster Zeit geraten Busunfälle (als Teil von Pauschalreisen) in den Fokus. Immer mehr Personen begeben sich zudem für medizinische Behandlungen ins Ausland. Dies betrifft beispielsweise kosmetische Operationen sowie zahnmedizinische Behandlungen. Solche Gesundheitsreisen führen die Patienten nicht nur in andere Mitgliedstaaten, wie zu Schönheitskliniken auf der Insel Mallorca. Ziele derartiger Reisen liegen ebenso in Drittstaaten, etwa in der Türkei zwecks einer Botox-Behandlung. Gleichermaßen erfolgen solche Eingriffe in Deutschland bei Patienten mit einem Lebensmittelpunkt im Ausland. 

12. Oktober (Teil 2)

Der Dozent befasst sich im zweiten Kursabschnitt mit der Ermittlung des einschlägigen Vertrags- bzw. Deliktsrechts. In diesem Zusammenhang vermittelt der Referent Grundlagen zu den Verordnungen Rom I und Rom II. Nach welchem Recht bestimmt sich, ob sich das Opfer oder Täter im Straßenverkehr ordnungsgemäß verhalten haben? Welches Recht herrscht über den zu erwartenden Behandlungs- und Hygienestandard bei ärztlichen Eingriffen? Gegenstand des Kurses sind zudem Ansprüche von Angehörigen und Schockgeschädigten. Ebenso erläutert der Referent grenzüberschreitende Fragestellungen mit Blick auf die Auslandskrankenversicherung.    

Geplantes Tagungshotel Seminar Verkehrs-/Medizinrecht:

Alle Veranstaltungen Mallorca Herbst 2024 finden statt im Hotel Melia Palma Marina ****


Zur Anmeldung Oktober 2024:

MALLORCA 10. bis 12. Okt. 2024 (Do., Fr., Sa.)

FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht, Miet- und WEG-Recht, Verkehrs- und Strafrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Verkehrs- und Medizinrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Steuer- und Erbrecht, Versicherungsrecht.

Unser Zeitplan:

08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.15 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Herzhaftem und Süßem
11.15 bis 13.45 Uhr - 2,5 h Unterricht



Teilnahmegebühren:

€ 690,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 540,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 320,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)

Unsere Leistungen:

- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- umfangreiches, ausgedrucktes, gebundenes Skript (auf Wunsch als PDF)
- Empfang am Vorabend (für Teilnehmer/In plus Begleitperson)

Stornierungsfristen bei unseren Seminaren im Ausland:

Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!