Unser Konzept: Top-Referenten / Aktuelle Themen / Überzeugende Preise

Unsere Referenten/Innen in der FAO-Fortbildung Strafrecht:

Dr. Heiko Artkämper

Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dortmund

.... studierte Rechtswissenschaften überwiegend an der Ruhr-Universität Bochum. Sein erstes juristisches Staatsexamen legte er 1984, sein zweites juristisches Staatsexamen 1988 ab. 1994 promovierte er zum Dr. jur. Von 1984 bis 1993 war er als wissenschaftliche Hilfskraft, wissenschaftlicher Mitarbeiter und wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht an der Ruhr-Universität Bochum tätig. 1991 erhielt er einen Lehrauftrag für die Fachhochschule für Recht und Verwaltung in Potsdam.

1993 trat Dr. Artkämper in den staatsanwaltschaftlichen Dienst ein. Seit Mai 1995 ist er Kapitaldezernent bei der Staatsanwaltschaft Dortmund und wurde 2006 zum Gruppenleiter ernannt. Seine Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich der Staatsanwaltschaft liegen in der Bearbeitung der Delikte: Mord, Totschlag, Brandstiftung, §§ 239 StGB, Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, Bergunfallsachen, tödliche Verkehrsunfälle, tödlicher Einsatz von Schusswaffen durch Exekutivbeamte.

Dr. Heiko Artkämper ist seit 1995 als Mitglied des Justizprüfungsamtes Hamm, Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften und Fortbildungsveranstaltungen für junge Staatsanwälte und Staatsanwältinnen. Als weitere Nebentätigkeit hält er umfangreiche bundesweite Vorträge sowohl bei Polizeibeamten als auch vor Staatsanwälten und Richtern mit den Themenschwerpunkten Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht, Belehrungen, Gegenüberstellungen, Konfliktverteidigung und deren Abwehr, Einsatz technischer Mittel im Ermittlungsverfahren. Von 2002 bis 2005 dozierte er im Ratslehrgang in Selm-Bork.

Dr. Heiko Artkämper ist Mitherausgeber des StrafRechtsReports (StRR). Darüber hinaus ist er Mitautor des im ZAP Verlag erschienen Werkes "Aufgabenfelder der Staatsanwaltschaft".

 

Dr. jur. Niklas Auffermann

Rechtsanwalt + Mediator, Fachanwalt für Strafrecht, FS-PP Berlin Dr. Frank Dr. Auffermann Partnerschaft mbB, Berlin

... hat sich seit Beginn seiner Rechtsanwaltstätigkeit für die Spezialisierung auf das Strafrecht entschieden. Er verteidigt seit 2004 als Strafverteidiger vornehmlich in Berlin, aber auch bundesweit, in allen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im Wirtschaftsstrafrecht (Verteidigung von Einzelpersonen sowie Beratung von Unternehmen bei Vorwürfen der Korruption, Untreue, Bankrott, Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung). Eine weitere Spezialisierung stellt das Arztstrafrecht dar (Abrechnungsbetrug, Korruption, Vorwürfe der fahrlässigen Körperverletzung sowie Tötung).

Nachdem Herr Dr. Auffermann sein erstes und zweites juristisches Staatsexamen in München absolvierte, wurde er 2004 in Berlin als Rechtsanwalt zugelassen und war von 2005 bis Juli 2010 in der Kanzlei Weimann & Meyer als Strafverteidiger tätig. Er ist seit 2005 Mediator. 2006 schloss er seine Promotion mit strafrechtlichem Thema ab.

Näheres unter https://fachanwaelte-strafrecht-potsdamer-platz.de/de/team/dr-niklas-auffermann 

Arno Baltes

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Nürnberg


… trat im Jahr 1997 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein. Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet des Strafrechts, die er unter mehrfachem Wechsel zwischen den Ämtern des Staatsanwalts und des Richters erworben hat.

Herr Baltes war bei den Staatsanwaltschaften Amberg und Nürnberg-Fürth in verschiedenen Fachabteilungen und unterschiedlichen Positionen eingesetzt, zuletzt erfolgte eine Abordnung an die Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg. Seine richterliche Laufbahn begann er am Landgericht Nürnberg-Fürth. Später war er als Richter am Oberlandesgericht in Nürnberg tätig, bevor er, nunmehr jeweils als Vorsitzender Richter, zunächst erneut an das Landgericht wechselte und schließlich an das Oberlandesgericht zurückkehrte. Zu den Geschäftsaufgaben, die ihm im Rahmen seiner richterlichen Tätigkeit bislang übertragen wurden, gehören die Rollen als Beisitzer und als Vorsitzender in verschiedenen großen Strafkammern.

Seit mehr als 30 Jahren ist Herr Baltes in der juristischen Aus- und Weiterbildung im Einsatz, in teils langjährig beibehaltener und teils wechselnder Funktion, unter anderem als nebenamtlicher Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare, als Dozent bei justizinternen Schulungsveranstaltungen, als Prüfer im Ersten und Zweiten Juristischen Staatsexamen sowie als Dozent bei Fortbildungsseminaren für Rechtsanwälte.



Prof. Dr. rer. biol. hum. Jochen Buck

Dipl.-Ing. und Sachverständiger, Direktor des Instituts für forensisches Sachverständigenwesen (IfoSA), München und Leiter des Externenmasters LL.M. im Fachbereich Verkehrs-, Straf und Versicherungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU)

... geboren 1968 in Laupheim/Baden-Württemberg. Von der Regierung von Oberbayern öffentlich bestellt und beeidigt für Verletzungsmechanik. Professor für forensisches Sachverständigenwesen an der Hochschule Nürtingen-Geislingen (HfWU). Direktor des Inst. für forensisches Sachverständigenwesen und Leiter des Masterstudienganges (LL.M) für Verkehrs-, Straf- und Versicherungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU).

Herausgeber des Handbuches der „Sachverständigenbeweis im Verkehrsrecht: Unfallrekonstruktion, Biomechanik, Messtechnik, Bildidentifikation, Alkohol und Drogen“, NOMOS-Verlag, Baden-Baden.

Frank Buckow

Richter am Amtsgericht a.D., Berlin

Herr Buckow war fast 40 Jahre Staatsanwalt in Berlin und Ermittlungsrichter am Amtsgericht Berlin – Tiergarten tätig. 2009 war er Sachverständiger im Bundestag für das Untersuchungshaftreformgesetz. Er ist Autor von Veröffentlichungen zum Steuerstrafrecht und im Kommentar Schumann/Mosbacher König, Medienstrafrecht, 2023 im Nomos Verlag und seit Jahren in der Aus- und Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten tätig. Als Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften und Prüfer in den juristischen Staatsexamen verfügt er über eine jahrelange Erfahrung in der juristischen Ausbildung. Seit Mai 2023 ist Herr Buckow regulär in den Ruhestand getreten. Durch die jahrzehntelange Tätigkeit als Ermittlungsrichter und die gute Vernetzung mit Angehörigen rechtsberatender Berufe kennt Herr Buckow die Problematiken, die sich Verteidiger und Verteidigerinnen im Ermittlungsverfahren stellen.

Oliver Chama

Dipl.-Kfm. Univ., Richter am Amtsgericht in Ulm, Vorsitzender des Schöffengerichts, Sonderzuständigkeit für Steuerstrafrecht, Doktorand an der Universität Mannheim, zuvor Wirtschaftsdezernent bei der Staatsanwaltschaft Ulm  


… hat in München Rechtswissenschaft studiert und parallel zu seiner Referendarzeit im Bezirk des Oberlandesgerichts München auch ein Studium der Betriebswirtschaftslehre absolviert. 

Nach seiner Zeit als Rechtsanwalt für Arbeits-, Steuer- und Strafrecht war er zunächst als Regierungsrat in der bayerischen Finanzverwaltung tätig, bevor er 2015 als Richter im Zivil- und Strafrecht in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg eintrat. Nach einem Wechsel zur Staatsanwaltschaft Ulm Anfang 2016 leitete er dort bis Ende 2018 ein Dezernat für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie das Sachgebiet Internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Daneben war er Datenschutzbeauftragter der Staatsanwaltschaft Ulm und interner Ansprechpartner für Fragen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung und Unternehmenssanktionierung. Seit Ende 2018 ist er Vorsitzender des Schöffengerichts am Amtsgericht Ulm mit Sonderzuständigkeit für Steuerstrafsachen und zusätzlich als Ermittlungsrichter tätig.    

Neben seiner Tätigkeit in der Strafjustiz ist Herr Chama seit 2016 Prüfer in der Ersten Juristischen Staatsprüfung in Baden-Württemberg sowie mit der Aus- und Fortbildung von Studenten, Rechtsreferendaren und Betriebsräten befasst. Außerdem ist er Doktorand an der Universität Mannheim (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht) und publizierte bereits im Arbeitsstraf- sowie im Steuerrecht.   


 


Christina Clemm

Fachanwältin für Strafrecht / Fachanwältin für Familienrecht, Berlin

 

... arbeitet seit 1996 als Rechtsanwältin in einer Sozietät mit Rechtsanwältin Barbara Wessel (Migrationsrecht) in Berlin.

Seit vielen Jahren ist sie als Strafverteidigerin und als Nebenklagevertreterin bei rassistischen, geschlechtsspezifischen, sexualisierten, antisemitischen und ansonsten menschenverachtend motivierten Straftaten tätig. Häufig arbeitet sie an der Schnittstelle zwischen Familienrecht und Strafrecht, insbesondere bei Vorwürfen sog. häuslicher Gewalt.

Sie war Mitglied der Expertenkommission zur Änderung des Sexualstrafrechts beim BMJV und war mehrfach als Sachverständige im Rechtsausschuss des deutschen Bundestages tätig.

Sie ist Autorin zahlreicher Artikel zu Menschenhandel, digitaler und sexualisierter Gewalt und hält Vorträge und Fortbildungen in diesen Bereichen, sowie über Polizeigewalt.

Stefan Conen

Rechtsanwalt, Rechtsanwälte Nicolas Becker & Stefan Conen, Berlin

... dreijährige Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie von Prof. Eisenberg, FU Berlin. Als Anwalt seit 2001 zugelassen und seitdem ausschliesslich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Partner in der Kanzlei Becker & Conen (Näheres unter www.becker-conen.de ). Forensische Erfahrungen und Tätigkeit im Bereich sowohl des Wirtschafts-, Kapital- als auch des BtM-Strafrechts.

Seit 2004 ist Rechtsanwalt Stefan Conen im Vorstand der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger tätig. Er ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift Strafrechtsreport (STRR Arbeitszeitschrift für das gesamte Strafrecht, Hrsg. Detlef Burhoff), Leiter von Arbeitsgruppen beim Strafverteidigertag (etwa Kronzeugenregelung) sowie bei den Bad Saarower Tagen.

Rechtsanwalt Stefan Conen hat regelmäßig sowohl im Bereich des materiellen Strafrechts als auch des Strafprozessrechts veröffentlicht:

  • Kommentierungen im "Münchener Kommentar zur StPO" (noch nicht erschienen)
  • Kommentierung Kapitel Revisionsrecht gemeinsam mit RiBGH a. D. Dr. Miebach im "Handbuch für Betäubungsmittelstrafrecht", C.H. Beck Verlag, erscheint 2012
  • Kommentierungen in: Leipold / Tsambikakis / Zöller: AnwaltKommentar StGB, Deutscher Anwaltverlag, 2010
  • Stefan Conen: Die neuere Rechtsprechung des EGMR zur unzulässigen Tatprovokation - Neue Chancen zur Verteidigung in entsprechenden Konstellationen?, in: StRR 2009, S. 84
  • Stefan Conen: Zur Disziplinierung der Strafverfolgungsorgane durch Beweisverwertungsverbote" in: Festschrift für Ulrich Eisenberg, 2009
  • Stefan Conen und Michael Tsambikakis: Der Bundesliga-Wettskandal und der Betrugstatbestand, in: StRR 2007, S. 204 - 210.
  • Stefan Conen: Zur anwaltlichen Vertretung mutmaßlicher Opfer von Straftaten, in: Landeskommission Berlin gegen Gewalt, Berliner Forum Gewaltprävention, Ausgabe 12, 2003.
  • Stefan Conen und Michael Tsambikakis: Strafprozessuale Wahrheitsfindung mittels Sachverständiger im Spannungsfeld zwischen Aufklärungspflicht und Beweisantragsrecht, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, Ausgabe August 2000, S. 372ff.
  • Eisenberg/Conen: Legalitätsprinzip im gerichtsfreien Raum, in: NJW 1998, 2241.

Professor Dr. Gerhard Dannecker

Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht unter besonderer Berücksichtigung europäischer und internationaler Bezüge der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

... 1972-1977 Studium der Volkswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg/Breisgau und an der Georg-August-Universität in Göttingen. 1977 Erstes Juristisches Staatsexamen in Göttingen. 1978-1981 Referendariat 1978-1981 Wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tiedemann, Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg/Breisgau 1981. Zweites Juristisches Staatsexamen in Freiburg/Breisgau. 1983 Promotion („Steuerhinterziehung im internationalen Wirtschaftsverkehr“). 1981 – 1992 Wissenschaftlicher Assistent, später Hochschulassistent am Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Tiedemann, Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg/Breisgau. 1991 Habilitation („Das intertemporale Strafrecht“). 1992 Erstruf an die Universität Bayreuth, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Informationsrecht.

2007 erhielt Professor Dr. Gerhard Dannecker den Ruf an die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht unter besonderer Berücksichtigung europäischer und internationaler Bezüge.

Professor Dr. Gerhard Dannecker ist eine national und international geschätzte Persönlichkeit auf den Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts. Sein Publikationsverzeichnis enthält Monographien wie

  • Insolvenzstrafrecht. Praxis der Strafverteidigung, Heidelberg 2009, 502 Seiten (gemeinsam mit Dr. Andrea Hagemeier und Thomas Knierim).
  • Strafrecht der Europäischen Gemeinschaft. Strafrechtsentwicklung in Europa 4.3, Freiburg i.Br. 1995, 188 Seiten.

Kommentierungen

  • Bilanzstraf– und -bußgeldvorschriften und Zwangsgeldvorschriften, in: Ulmer, Peter (Hrsg.), HGB-Bilanzrecht, Großkommentar, München, 2. Aufl. 2007, §§ 331 ff.
  • Straftaten gegen den Wettbewerb (§§ 298 – 301 StGB), in: Kindhäuser, Urs/Neumann, Ulf/Paeffgen, Hans-Ullrich (Hrsg.), Nomos Kommentar zum Strafgesetzbuch, Baden-Baden 2003.
  • Kartellordnungswidrigkeitenrecht der Europäischen Gemeinschaft, in: Immenga, Ulrich/Mestmäcker, Ernst-Joachim (Hrsg.), Das Europäische Kartellrecht. Kommentar, München 1997, Art. 15 – 17 VO 17/1963, S. 1753 – 1864.

Aufsätze

  • Betriebsausgabenabzug und Empfängerbenennung im österreichischen und deutschen Finanz- und Steuerstrafrecht, in: Roman Leitner (Hrsg.), Finanzstrafrecht. Aktualisierte Beiträge der Finanzstrafrechtlichen Tagungen, 1996 - 2002, Wien 2006, S. 470 – 492.
  • Rechts- und Amtshilfe in der EG – aktuelle Entwicklungen, in: Roman Leitner (Hrsg.), Finanzstrafrecht 2006, Wien 2007, S. 49 – 116 (zusammen mit Stefan Reinel)

sowie Urteilsanmerkungen, Fall-Lösungssammlungen, Lexikonartikel, Buchbesprechungen und Herausgeberschaften. Eine umfassende Veröffentlichungsliste finden Sie unter http://www.jura-hd.de/dannecker/kontakt.html .

Prof. Dr. Manzur Esskandari

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Prof. Dr. Esskandari & Kollegen Rechtsanwälte, Osnabrück

… studierte in Göttingen und promovierte, nach Hochschulassistenz und berufsbegleitender steuerrechtlicher Zusatzausbildung, an der Universität des Saarlandes zum Thema „Zur Misere der Zinsbesteuerung“. Herr Dr. Esskandari ist Gründer der Anwaltskanzlei Dr. Esskandari + Kollegen in Osnabrück. - Näheres unter http://www.esskandari.de . Entsprechend seiner Fachanwaltschaften berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Esskandari bundesweit Unternehmen und Unternehmer sowie Privatpersonen im Steuer-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht. Im Steuerrecht liegt sein Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Steuergestaltung, insbesondere der Erb- und Nachfolgeplanung, namentlich im unternehmerischen Klientel, einerseits und im streitigen Steuerrecht sowie Steuerstrafrecht andererseits.

Dr. Manzur Esskandari wurde im Febr. 2014 von der Universität des Saarlandes zum Honorarprofessor für "Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht" ernannt. Er ist ferner Berichterstatter Steuerstrafrecht der Zeitschrift Deutsche Steuer-Zeitung und ständiger Mitarbeiter der monatlich erscheinenden Fachpublikationen Erbschaftsteuer-Berater, AO-Steuerberater und Umsatzsteuer-Berater sowie Berichterstatter Europäisches Steuerrecht der Zeitschrift Steuerberater-Woche. Herr Dr. Esskandari ist Mitglied des Landesjustizprüfungsamts im Niedersächsischen Justizministerium.

Die gesamte Bandbreite seiner Tätigkeit und sein steuerrechtlicher Schwerpunkt spiegeln sich in der Vielzahl seiner zahlreichen Veröffentlichungen wider:

Bücher (aus jüngster Zeit):

  1. Praktiker-Kommentar Erbschaftsteuer, 1. Aufl. 2013
  2. Zivilprozessrecht, 1. Aufl. 2012
  3. Steuerliche Bearbeitung des Stichwortkommentars Arbeitsrecht, Hrsg. von Grobys/Panzer, Nomos Verlag, 2. Aufl., erscheint Januar 2014
  4. Mitautor in Herrler (Hrsg.), Gesellschaftsrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis, Verlag C.H. Beck, erscheint März 2014
  5. Steuerstrafrecht, Kommentar, Verlag C.H. Beck, erscheint Ende 2014
  6. Steuerstrafrecht, Handbuch, Nomos Verlag, erscheint Ende 2014

Einige Artikel zur Unternehmens- und Vermögensnachfolge:

  1. Abfindungs- und Auseinandersetzungsansprüche bei Ausscheiden aus GmbH und GmbH & Co. KG sowie deren Geltendmachung, GmbH-Rundschau 2007, 137 ff.
  2. Zur Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen nach dem Erbschaftsteuergesetz, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 2008, 323 ff.
  3. Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt, NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht 2008, 3493 ff.
  4. Steuerwert eines Nießbrauchsrechts an GmbH-Anteilen, NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht 2009, 930 ff.
  5. Keine Anwendung von § 15 Abs. 1a ErbStG bei ehemaligem Adoptionsverhältnis, Erbschaftsteuer-Berater 2010, 200 f.
  6. Inländische Erbschaftsteuerpflicht bei Anwachsung nach französichem Recht, Erbschaftsteuer-Berater 2010, 263
  7. Nachweis eines niedrigeren gemeinen Grundstückswerts, Erbschaftsteuer-Berater 2010, 299 f.
  8. Einzahlungen auf sog. Oder-Konto als freigebige Zuwendung an den Ehegatten, Erbschaftsteuer-Berater 2010, 330 f.
  9. Steuerfreiheit von Zuwendungen unter Lebenden bzgl. Familienheim, Erbschaftsteuer-Berater 2011, 37
  10. Schenkweise begründete Darlehensforderungen zwischen Angehörigen und im Gesellschaftsverhältnis, Erbschaftsteuer-Berater 2011, 74 f.
  11. Europarecht: Ermäßigter Erbschaftsteuersatz, Erbschaftsteuer-Berater 2011, 92 f.
  12. Diskriminierende Erbschaftsteuer in Deutschland: Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen europarechtswidriger Freibetragsdifferenzierung, Erbschaftsteuer-Berater 2011, 133 ff.
  13. Jahreserbschaftsteuer: Kein Abzug als dauernde Last, Erbschaftsteuer-Berater 2011, 157 f.
  14. Abfindung aufgrund Erbschaftsvertrages, Erbschaftsteuer-Berater 2011, 161 f.
  15. Lohnsummenregelung des § 13a Abs. 4 ErbStG, Erbschaftsteuer-Berater 2011, 194 ff.
  16. Abfindung an weichenden Erbprätendenten nach Erbvergleich steuerfrei, Erbschaftsteuer-Berater 2011, 214 f.
  17. Feriendomizil: Keine Steuerbefreiung für Ehegattenschenkung eines Familienwohnheims, Erbschaftsteuer-Berater 2011, 246 f.
  18. Teilentgeltlichkeit beim Erwerb durch Vermächtnis, Erbschaftsteuer-Berater 2011, 272 f.
  19. Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger abweichender Überführung des SBV, Erbschaftsteuer-Berater 2011, 306 f.
  20. Ganz in Schwarz - erbschaftsteuerliche Folgen beim Ausscheiden aus der Anwaltssozietät, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 2011, 575 ff.
  21. Tod eines Einzelunternehmers - Steuerfolgen nicht nur i.R.d. Erbschaftsteuer, Teil 1, Erbschaftsteuer-Berater 2012, 17 ff.
  22. Die Geschichte von der Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer in zehn Beispielen, Steuerberaterwoche 2012, 81 ff.Die Geschichte von der Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer in zehn Beispielen, Steuerberater-Woche 2012, 81 ff.
  23. Tod eines Einzelunternehmers - Steuerfolgen nicht nur im ErbStG, Teil 2, Erbschaftsteuer-Berater 2012, 52 ff.
  24. Schenkung zum Nachteil des Vertragserben: Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers, Erbschaftsteuer-Berater 2012, 69 f.
  25. Doppelte Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerpflicht in Europa (Teil I), Erbschaftsteuer-Berater 2012, 142 ff.
  26. Einkommen- und gewerbesteuerliche Folgen bei Tod eines Personengesellschafters, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 2012, 249 ff.
  27. Einzahlungen auf gemeinsames sogenanntes Oder-Konto als freigebige Zuwendung an den anderen Ehegatten, Erbschaftsteuer-Berater 2012, 168 f.)
  28. Doppelte Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerpflicht in Europa (Teil II), Erbschaftsteuer-Berater 2012, 183 ff.

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Rechtsanwalt Dr. Esskandari seit 2006 tätig.

Dr. Rainer Frank

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, FS-PP Berlin Dr. Frank Dr. Auffermann Partnerschaft mbB, Berlin

... arbeitet überwiegend als Berater und Vertreter von Unternehmen der Privatwirtschaft und des öffentlichen Sektors sowie der öffentlichen Hand auf den Gebieten Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und criminal Compliance. Dazu gehört die Verteidigung von Mitarbeitern ebenso wie die Beratung und Vertretung von Unternehmen, die selbst Opfer von Wirtschaftsstraftaten wurden oder den Verdacht von Rechtsverstößen in der eigenen Organisation haben. Zu den Auftraggebern gehören Unternehmen der verschiedensten Branchen - Versorger, Anlagenbau, Logistik, Medizin, Medien, Finanzen.Dr. Rainer Frank verteidigt in Berlin und bundesweit in Fällen des Wirtschaftsstrafrechts und des Umweltschutz- und Arbeitsschutzstrafrechts sowie des Medizinstrafrechts.

Dr. Rainer Frank verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet Compliance. Vattenfall, Charité -Universitätsmedizin Berlin, GASAG-Gruppe, 50Herz Transmission GmbH, Deutsche Klassenlotterie Berlin, MVV Energie AG Mannheim, Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Kieback & Peter GmbH & Co. KG, Scout24-Gruppe sowie die Landeshauptstadt Potsdam haben ihn zum anwaltlichen Ombudsmann / Vertrauensanwalt bestellt und mit der Entgegennahme vertraulicher Hinweise auf Rechtsverstöße beauftragt.

Vita:
1977-1983 Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin
1986 Verleihung des akademischen Grades Dr. iur. durch Freie Universität Berlin, Dissertation über Amtsträgerstrafbarkeit im Umweltstrafrecht
1987 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
1987-1993 selbständiger Rechtsanwalt in Berlin
1993 Gründung der Sozietät Dr. Frank & Partner
2010 Umzug zum Potsdamer Platz, Umbenennung und Erweiterung in Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz - Dr. Frank Dr. Auffermann Halbritter Dr. Horrer.
2019 FS-PP Berlin Dr. Frank Dr. Auffermann Partnerschaft mbB

Näheres unter https://fachanwaelte-strafrecht-potsdamer-platz.de/de/team/dr-rainer-frank 

Prof. Dr. Thomas Fischer

Vorsitzender Richter am BGH (2. Strafsenat), Karlsruhe a.D.

Studium Germanistik an der Universität Frankfurt a.M.
Studium Rechtswissenschaft an der Universität Würzburg
Studium Soziologie an der Universität Würzburg

1986 Promotion zum Dr. iuris utriusque an der Universität Würzburg am Lehrstuhl Prof. Dr. Ulrich Weber
1988 bis 1990 Strafrichter an den Amtsgerichte Ansbach und Weißenburg i.B.
1993 Richter am Landgericht Leipzig; Vorsitzender einer allgemeinen großen Strafkammer und der Schwurgerichtskammer
1994 bis 1996 Vorsitzender Richter am Landgericht Leipzig; Vorsitzender der Schwurgerichtskammer
1996 bis 2000 Ministerialrat im Sächsischen Staatsministerium der Justiz; Referatsleiter "Strafprozessrecht, strafrechtlicher Datenschutz, strafrechtliche Aufarbeitung des SED-Unrechts, Rehabilitierung"; stellvertretender Abteilungsleiter Strafrecht
seit 1991 Lehrbeauftragter Universität Würzburg (Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtssoziologie)
1993 bis 2000 Lehrbeauftragter Universität Leipzig (Strafrecht, Strafprozessrecht)
1996 bis 2000 Prüfer im 1. Staatsexamen,
1994 bis 2000 im 2. Staatsexamen; nebenamtlicher Referendarausbilder
seit 1998 Honorarprofessor an der Universität Würzburg (Strafrecht, Strafprozessrecht)
Seit 1999 Mitherausgeber “Neue Zeitschrift für Strafrecht”
seit 2000 Richter am Bundesgerichtshof; Mitglied des 2. Strafsenats; seit 2008 stellvertretender Vorsitzender
2000 bis 2003 Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs
2007 bis 2011 ständ. Beisitzer des Richterdienstgerichts des Bundes
von 2008 bis 2017 Mitglied des Großen Senats für Strafsachen des BGH
von Juni 2013 bis April 2017 Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (2. Strafsenat), Mitglied des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes
1. Mai 2017 Eintritt in den Ruhestand

Veröffentlichungen - Auszug aus http://www.fischer-stgb.de/

Kommentare

  • Strafgesetzbuch und Nebengesetze. Kommentar (Beck’sche Kurzkommentare, Bd. 10), ab 55. Auflage (2008) unter der Autorenbezeichnung: Fischer, 65. Auflage 2018 (erscheint Dez. 2017)
  • Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Auflage 2008: §§ 1 bis 31a StPO (Zuständigkeit; Ausschließung von Gerichtspersonen) §§ 244 bis 246a StPO (Beweisantragsrecht); 7. Auflage 2013: Einleitung vor § 1 (S. 1-101)
  • Pfeiffer / Fischer, Strafprozessordnung. Kommentar, 1. Auflage München 1995 Bearbeitung: §§ 209 bis 477

Aufsätze

  • Zur Reform der Tötungsdelikte Mord und Totschlag – Überblick und eigener Vorschlag (zusammen mit Rüdiger Deckers, Stefan König, Klaus Bernsmann), in: NStZ 2014, S. 9-15
  • Kommentatoren. Bemerkungen zum Versuch, 1000 Schmetterlinge zu fangen, in: Heger u.a., Festschrift für Kristian Kühl zum 70. Geburtstag, 2014
  • Beweisen, Bewerten, Verurteilen. Antwort auf Puppes Polemik über die “Methoden der Rechtsfindung des BGH” (ZIS 2014, 66), in: ZIS-online, Ausgabe 03/2014, S. 97 ff.

Urteilsanmerkungen und Rezensionen

Magazine und Zeitungen

  • Geruch von Denunziation, in: Die ZEIT Nr. 6/2013, 31. Januar 2013, S. 50
  • Der Deal zerstört das Recht, in: Die ZEIT Nr. 6/2013, 31. Januar 2013, S. 50
  • Interview: Wer die Menschen nicht mag, versteht nichts, in: Thomas Darnstädt, Der Richter und sein Opfer, 2013, S. 265-280
  • Wahn und Willkür, Die ZEIT Nr. 35/2013, 22. August 2013, S. 13
  • Rechtsfrage. Was meinen Sie, Herr Fischer?, Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP) 2013, Heft 6, S. 191
  • Völkisches Recht. Plädoyer für eine überfällige Rechtsreform, Die ZEIT Nr. 51/2013 vom 12. Dezember 2013, S. 8
  • Strafrechtliche Aufarbeitung der Finanzmarktkrise – Diskussionsforum I, in: Schiedeck / Rönnau (Hrsg.), Wirtschaftsstrafrecht: Plage oder Gewinn für den Standort Deutschland? (Tagungsband), 2013, S. 35-41
  • Täter, die sich für Opfer halten, Die ZEIT Nr. 7/2014 vom 6. Februar 2014, S. 23
  • Bitte entschuldigen Sie, Herr Edathy, Die ZEIT Nr. 10/2014 vom 27. Februar 2014, S. 4
  • Rechtsgespräch, in: Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP), Heft 2/2014, S. 58-61
  • Steuerhinterziehung, Steuerfahndung, Selbstanzeige - Interview, in Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 9. März 2014, S. Bonus für Fremde?, in: Die ZEIT Nr. 15/2014 vom 3. April 2014, S. 1

Herausgeberschaft

  • Seit 2001: Mitherausgeber „Neue Zeitschrift für Strafrecht“ (NstZ)

Print- und Online-Kolumnen

  • Von Januar 2015 bis Mai 2017 schrieb Fischer als freier Autor eine wöchentliche Kolumne („Fischer im Recht“) auf "Zeit Online",
  • Von Ende August 2018 bis Mitte Februar 2019 erschien eine Kolumne für das Medienportal "Meedia.de" mit dem Titel "Fischers kleine Presseschau".
  • Seit 21. August 2018 schreibt er jeden zweiten Freitag für "Spiegel online" die Kolumne „Recht haben“ , wobei er sich kritisch mit Fragen des Strafrechts und der Gesellschaft auseinandersetzt.

Radiosendungen:

 

Dr. Ingo Flore

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater, FLORE Rechtsanwälte Steuerberater, Dortmund

....ist Inhaber der gleichnamigen Kanzlei in Dortmund und einer Niederlassung in Warstein. Näheres unter http://www.flore-do.eu . Dr. Flore verbindet in exzellenter Weise Steuer-, Steuerstraf-, Gesellschaftsrecht und Steuerberatung, insbesondere aufgrund seiner langjährigen praktischen Erfahrungen in Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaften. Als selbständiger Fachanwalt und Steuerberater ist er mit der Beratung gesellschaftsrechtlicher Gestaltungsoptionen, insbesondere von klein- und mittelständischen Unternehmen, aufs Engste vertraut.

Die Zeitschrift FOCUS hat die Kanzlei FLORE Rechtsanwälte Steuerberater (Dortmund) in der Ausgabe „Spezial Ihre Steuer“ Nr. 1, Heft März/April 2019, auf Basis der Empfehlungen von mehr als 1.684 Berufskollegen/innen als TOP Steuerkanzlei 2019 in den Arbeitsgebieten „Steuerrechtliche Beratung/Steuerstrafrecht“ ausgezeichnet.

Ferner ist Dr. Flore Lehrbeauftragter für Steuerstrafrecht an der FH Bielefeld. Seine Zuhörerschaft kennt ihn neben seinem breiten Fachwissen als eloquenten und kurzweiligen Referenten.

Dr. Flore ist Verfasser zahlreicher steuer-, straf- und unternehmensrechtlicher Publikationen u.a.:

  • Ingo Flore / Michael Tsambikakis (Hrsg.): Steuerstrafrecht. Kommentar, 1. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2012.
  • Flore, Ingo; Traut, Ulrike E.: Die Unternehmergesellschaft. Gründung, Bilanzierung, Besteuerung, Haftung, Insolvenz, Schäfer-Poeschel-Verlag, Stuttgart 2009.
  • Mitautor in: Grotherr, Siegfried (Hrsg.): Handbuch der internationalen Steuerplanung, NWB Verlag; 3. Aufl, Nov. 2008.
  • Eggers/Flore/Harenberg (Hrsg.): Handbuch des Fachanwalts Steuerrecht, Verlag Hermann Luchterhand, 2006.
  • Flore/Dörn/Gillmeister (Autoren): Steuerfahndung und Steuerstrafverfahren: Handbuch für die Strafverteidigung, Verlag Hermann Luchterhand, 3. Aufl. 2002.
  • Flore, Ingo; Schmidt, Andreas: Checkbuch Geschäftsführer-Vergütungen. 19 Checklisten von Vereinbarung über Änderung bis Krise, Verlag Dr. Otto Schmidt, 2002.

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Dr. Flore seit 2003 in Fortbildungsseminaren und Fachanwaltslehrgängen tätig.

Nicole Friedrich

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Kanzlei Versick & Friedrich, Minden

....ist als Anwältin seit 1998 als Rechtsanwältin zugelassen und seitdem ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Seit 2003 ist sie Fachanwältin für Strafrecht. Ihre anwaltliche Tätigkeit begann Sie im Büro des Rechtanwaltes Gerhard Jungfer in Berlin. Danach war sie Partnerin der auf Strafverteidigung spezialisierten Kanzlei der Rechtsanwälte Friedrich & Koerner von Gustorf in Berlin. Seit dem 1. Januar 2013 ist Frau Rechtsanwältin Friedrich Sozia der Kanzlei Versick & Friedrich, einer ausschließlich auf das Strafrecht ausgerichten Rechtsanwaltskanzlei, in Minden. Näheres unter www.ra-versick.de.

Rechtsanwältin Friedrich verfügt über bundesweite forensische Erfahrung u.a. auch in wirtschaftsstrafrechtlichen Umfangsverfahren und unterhält seit 2013 zur Unterstützung dieser bundesweiten Tätigkeit eine Zweigstelle in Nordrhein-Westfalen. Sie ist dort Partnerin der strafrechtlich und verkehrsrechtlich ausgerichteten Kanzlei Versick & Friedrich. Rechtsanwältin Friedrich war von 2002 bis 2014 im Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger, zuletzt als 2. Vorsitzende. Rechtsanwältin Friedrich ist auch in der Referendarausbildung tätig und ist nebenamtliche Prüferin des Justizprüfungsamtes Berlin-Brandenburg.

Für die juristischen Fachseminare referiert Rechtsanwältin Friedrich seit 2008 im Fachanwaltslehrgang Strafrecht zur „Verteidigung im Ermittlungsverfahren“.

Dr. Mayeul Hiéramente

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, EVEN Rechtsanwälte PartG mbB

Dr. Mayeul Hiéramente ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist in der Verteidigung von Individualpersonen und Unternehmen tätig und berät in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Er berät schwerpunktmäßig Vorstände und Geschäftsführer und organisiert und strukturiert die Verteidigung von Unternehmen. 

Neben der anwaltlichen Beratung ist Dr. Mayeul Hiéramente seit mehreren Jahren als Dozent im internationalen Strafrecht tätig. Er ist Herausgeber und Autor eines im Beck-Verlag erscheinenden Kommentars zum Geschäftsgeheimnisgesetz sowie des Juris PraxisReport Strafrecht. Er publiziert regelmäßig zu verschiedenen Themen des Wirtschaftsstrafrechts. Darüber hinaus ist er ehrenamtlich im Strafrechtsauschuss der Bundesrechtsanwaltskammer (Strauda) sowie im Ausschuss Gefahrenabwehrrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) tätig.

Weiteres zur Vita erfahren Sie unter https://even.de/person/dr-mayeul-hieramente/ 


Dr. jur. Philipp Horrer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, H2W Strafrecht - Halbritter Horrer Wehner GbR, Berlin

... ist bundesweit als Verteidiger und Berater für Einzelpersonen und Unternehmen tätig. Besonderer Arbeitsschwerpunkt ist das Wirtschaftsstrafrecht – auch mit internationalen Bezügen – und die Verteidigung bei Betriebsunfällen. Dr. Philipp Horrer berät Unternehmen und Unternehmer aus verschiedensten Branchen in strafrechtlichen und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Fragen. Ein Fokus liegt auf der Beratung von mittelständischen Unternehmen. Daneben ist Rechtsanwalt Dr. Horrer regelmäßig Verteidiger und Berater im allgemeinen Strafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG).

Besondere Erfahrungen und Kenntnisse hat Rechtsanwalt Dr. Horrer als Verteidiger bei Verdachtsfällen von Abrechnungsbetrug bei ambulanten Pflegediensten und medizinischen Einrichtungen (insbes. Leistungsbetrug von Pflegediensten) sowie bei Ärzten.

Rechtsanwalt Dr. Horrer verfügt zudem über fundierte Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der strafrechtlichen Präventivberatung von Einzelpersonen und Unternehmen zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken (Compliance). Das Tätigkeitsspektrum reicht von der Implementierung eines Compliance-Management-Systems über die Erstellung von Compliance-Richtlinien und Rechtsgutachten bis hin zur Einzelfallberatung und Durchführung von Compliance-Schulungen und Workshops in Unternehmen, Verbänden und Institutionen.

Von 2012 bis 2019 war Dr. Horrer Partner in der Kanzlei „Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz - Dr. Frank Dr. Auffermann Halbritter Dr. Horrer - Partnerschaft mbB". Nun ist Dr. Horrer Partner der 2019 neugegründeten Strafrechtskanzlei "H2W Strafrecht - Halbritter Horrer Wehner GbR" in Berlin. Näherers unter www.h2w-strafrecht.de !

Veröffentlichungen:

  • "§ 10 SchwarzArbG - Illegale Beschäftigung von Ausländern zu ungünstigen Bedingungen", in: Bross, Handbuch Arbeitsstrafrecht, 2016, Kapitel 6
  • "§ 10a SchwarzArbG - Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel, die Opfer von Menschenhandel sind", in: Bross, Handbuch Arbeitsstrafrecht, 2016, Kapitel 7
  • "§ 11 SchwarzArbG - Illegale Beschäftigung von Ausländern in größerem Umfang oder von minderjährigen Ausländern", in: Bross, Handbuch Arbeitsstrafrecht, 2016, Kapitel 8
  • „Strafrechtlicher Umgang mit Fremdzahlungen von Geldbußen, -strafen und -auflagen durch Unternehmen für ihre Mitarbeiter - Können sich Unternehmensverantwortliche strafbar machen, wenn ein Unternehmen Geldstrafen, Geldbußen oder Geldauflagen für seine Mitarbeiter zahlt?“, in: Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ) 2013, S. 94 ff. (zusammen mit A. Patzschke) 
  • „Korruptionsbekämpfung auf Auslandsmärkten durch deutsches Strafrecht? Gedanken zur gesetzgeberischen Vorgehensweise und deren Erfolgsaussichten“, in: Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (KritV), 3/2010, S. 304 ff.
  • „Korruption durch deutsche Unternehmen im Ausland; Strafrechtsentwicklung und Probleme“; Diss. 2010
  • „Die Änderungen des deutschen GmbH-Gesetzes durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)“, in: INF Zeitschrift für den deutsch-spanischen Rechtsverkehr, S. 153 ff. (zusammen mit B. Brück)
  • „Die gewerbsmäßige Begehungsweise des § 34 Abs. 4 AWG n.F. im Lichte des § 2 Abs. 3 StGB: Meistbegünstigungsgrundsatz Ja oder Nein?“, in: StraFo 2008, S. 58 ff. (zusammen mit T. Mildeberger)

 

Dr. Hans-Joachim Gerst

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Counsel-ICC, Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School in Hamburg, Hamburg

.... ist als Fachanwalt für Strafrecht in allen Deliktbereichen überregional als Strafverteidiger und Berater tätig. Als einer von nur etwa einem guten Dutzend deutscher Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger ist Dr. Gerst zudem als Verteidiger vor dem Internationalen Strafgerichtshof in den Haag (ICC) zugelassen und Gründungsmitglied der dort im Jahr 2016 etablierten berufsständischen Vereinigung (ICCBA). Insbesondere Verteidigungen auf den Gebieten des Wirtschafts-, Steuer- und Kapitalstrafrechts zählen zu seinem Tätigkeitsfeld.

Von der renommierten privaten Hochschule für Rechtswissenschaft Bucerius Law School in Hamburg ist er bereits 2011 zum Lehrbeauftragten bestellt worden. Ferner ist Dr. Gerst Mitglied des Justizprüfungsamtes bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht.

Näheres unter http://www.gerst.info/ !

Zu seinen Veröffentlichungen gehören:

Bücher:

  • „Zeugen in der Hauptverhandlung - Vernehmungsrecht, Vernehmungslehre, Vernehmungstaktik", ZAP-Verlag, 1. Aufl. 2016, 576 Seiten
  • "Profiler – Vom Täterprofilersteller in den USA und der Implementierbarkeit einzelner Aspekte seiner Tätigkeit in das deutsche Rechtssystem“, Herbert Utz Verlag München, 2. Auflage 2005, 1. Aufl. Dissertation, Hamburg, 2002. Hier hat Dr. Gerst hat die Grundlage und die Referenz für die juristische Besprechung des Sujets der operativen Fallanalyse gelegt.

Buchbeiträge:

  • „Die rechtliche Bedeutung von Interviews mit inhaftierten Serienmördern für Deutschland“, in: Serienmord. Kriminologische und kulturwissenschaftliche Skizzierungen eines ungeheuerlichen Phänomens, S. 166 – 186, Bellevelle Verlag 2004
  • „Produktstrafrecht“ in: Böttger (Hrsg.) Wirtschaftsstrafrecht in der Praxis, StRR Schriften für die Strafrechtspraxis ZAP-Verlag, 1. Aufl. 2011
  • „M & A - Rechtliche Grundlagen unter besonderer Berücksichtigung strafrechtlicher Aspekte“ in: Balz/Arlinghaus, 3. Auflage „Praxisbuch Mergers & Acquisitions", Balz/Arlinghaus, 3. Auflage „Praxisbuch Mergers & Acquisitions", 2014
  • Kommentierung §§ 198 ff. GVG und der EMRK (Art. 5 IV, 6 I u. II, 8, 11) in: „Praxiskommentar Wirtschaftsstrafrecht", Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis (Hrsg.), Verlag Dr. Otto Schmidt KG, in Vorbereitung für 2017

Zeitschriften:

  • „Zur Erstellung von Täterprofilen“, in: „Kriminalistik“ Heft 5/2000, S. 315 – 321
  • „Dosis sola venenum facit – Aber welche Dosis?“, in: Neue Zeitschrift für Strafrecht Heft 3/2011, S. 136 - 140
  • „Zwischen Verkaufsgeschick und Betrug: Strafbarkeitsrisiken beim Vertrieb von Kapitalanlageprodukten am Beispiel offener Immobilienfonds“, in: Strafverteidiger Forum (StraFo), Heft 2/2011, S. 29 - 34 (gemeinsam mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dirk Meinicke)
  • „Wiederholungsfragen in der Hauptverhandlung - Alltägliches Prozessgeschehen im Brennglas von Rechtsprechung, Literatur und Praxis", in: Arbeitszeitschrift für das gesamte Strafrecht (StRR), Heft 5/2011, S. 168 -171
  • „Die strafrechtliche Relevanz der Kick-Back-Rechtsprechung des XI. BGH-Zivilsenates und die Folgen für eine ordnungsgemäße Compliance-Funktion", in: Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ), Heft 3/2011, S. 96 - 101 (gemeinsam mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dirk Meinicke)
  • „Fang- und Suggestivfragen in der Hauptverhandlung – Alltägliches Prozessgeschehen im Brennglas von Rechtsprechung, Literatur und Praxis (Fortsetzung von StRR 5/2011, S. 168 ff.)“, in: Arbeitszeitschrift für das gesamte Strafrecht (StRR) Heft 11/2011, S. 408-410
  • „Unternehmensinteresse bei Internal Investigations - Problemskizze und praktische Lösungswege -“, in: Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ) Heft 1/2012 , S. 1 - 5
  • „Das unterschätzte Verteidigungsmittel in der Hauptverhandlung - Protokollierungsanträge gemäß § 273 Abs. 3 Satz 1 StPO“, in: Arbeitszeitschrift für das gesamte Strafrecht (StRR) Heft 9/2012, S. 324 - 327
  • „Der Zeuge auf Skype – Verteidigung mit Videotechnik“, in: StraFo 2013, Heft 3 S.103 ff.
  • „Die Konventionsgarantie des Art. 6 Abs. 3 lit c und die Abwesenheitsverwerfung gemäß § 329 Abs. 1 S. 1 StPO - Ein kleiner Schritt für Straßburg, ein zu großer für Deutschland ?“, In: Neue Zeitschrift für Strafrecht, Heft 6/2013, S. 310-312
  • „Organuntreue und gesetzeswidrige Zahlungen“, WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., Ausgabe 4/2013
  • „Das Kreuzverhör gemäß § 239 StPO - Zur notwendigen Erweckung einer sinnvollen Idee", in: Arbeitszeitschrift für das gesamte Strafrecht (StRR), Heft 6/2014, S. 204 – 207

Anmerkungen:

  • Anmerkung zu OLG München, 4. Strafsenat, Beschluss vom 17.01.2013, 4 StRR (A) 18/12 in: Arbeitszeitschrift für das gesamte Strafrecht" (StRR), Heft 4 2013, S. 147
  • Anmerkung zu "Neziraj ./. Deutschland", Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, 08.11.2012, in: Arbeitszeitschrift für das gesamte Strafrecht" (StRR), Heft 1/2013, S. 23 ff.)
  • Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 08.10.2013 (4 StR 272/13) in: Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung (WiJ), 3/2014

Rezensionen:

  • Gercke/Kraft/Richter: „Arbeitsstrafrecht – Strafrechtliche Risiken und Risikomanagement“ Verlag C.F. Müller, 2012, in: Arbeitszeitschrift für das gesamte Strafrecht (StRR), Heft 12 / 2012, S. 547
  • Wolter, Kathleen Maja, „Vorabentscheidungsverfahren und Beschleunigungsgebot in Strafsachen“, Beiträge zum Internationalen und Europäischen Strafrecht, Band 12, Duncker & Humblot, 2011, WiJ – Journal der Wirtschaftstrafrechtlichen Vereinigung e.V., Ausgabe 1/2013
  • Helmert, Volker, „Der Straftatbegriff in Europa – Eine rechtsvergleichende Untersuchung der allgemeinen Voraussetzungen der Strafbarkeit in Deutschland, England, Frankreich und Polen“
  • Beiträge zum Internationalen und europäischen Strafrecht, Band 10, Duncker und Humblot, 2011, WiJ – Journal der Wirtschaftstrafrechtlichen Vereinigung e.V.
  • Burhoff, Detlef „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren", 6. Auflage und „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung", 7. Auflage, ZAP-Verlag, 2013 in: Arbeitszeitschrift für das gesamte Straßenverkehrsrecht" (VRR)
  • Kühne, Hans-Heiner „Strafprozessrecht - Eine systematische Darstellung des deutschen und europäischen Strafverfahrensrechts“, 9., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2015, C.F. Müller Verlag, Heidelberg, WiJ - Journal der Wirtschaftstrafrechtlichen Vereinigung e.V., Ausgabe 2/2016

 

Dr. Sabine Grommes

Richterin am OLG Nürnberg

.... war zunächst fünf Jahre als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I tätig, bevor sie 2012 Strafrichterin wurde.

Von 2014 bis 2017 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof nach Karlsruhe abgeordnet. Dort war sie dem für Steuerstrafsachen zuständigen 1. Strafsenat zugeteilt.

Neben ihrer Tätigkeit in der bayerischen Justiz ist Dr. Grommes als nebenamtliche AG-Leiterin in der Referendarsausbildung tätig sowie Gastdozentin u.a. bei der Deutschen Richterakademie und der Bundesfinanzakademie.

Ferner wirkt Frau Dr. Grommes bei diversen Kommentaren, u.a.

  • Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung: StPO, Band 3/1: §§ 333-499 StPO. Kommentar, C.H.BECK 2019
  • Graf / Jäger / Wittig: Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Kommentar, C.H.BECK, 2. Auflage 2017
  • Rolletschke / Kemper: Steuerstrafrecht - Kommentar. Carl Heymanns Verlag.

Ralph Gübner

Fachanwalt für Strafrecht, Die Anwälte, Kiel

... seit 1999 ist Herr Rechtsanwalt Ralph Gübner Fachanwalt für Strafrecht und arbeitet als Sozius in einer Kieler Kanzlei, die überwiegend strafrechtlich ausgerichtet ist. Neben dem Verkehrsrecht zählen zu seinen weiteren Tätigkeitsschwerpunkten das Arztstrafrecht sowie das (vertrags-)ärztliche Disziplinar- und Berufsrecht.

Als Referent und Autor ist er seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Verkehrsstraf-, Ordnungswidrigkeiten- und Fahrerlaubnisrechts tätig. Er ist

  • Mitautor des Handbuchs für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren (Herausgeber: Burhoff).

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Rechtsanwalt Ralph Gübner seit 2006 mit dem Themenbereich "Recht der Fahrerlaubnis, insb. Erwerb, Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis" in den Fachanwaltslehrgängen im Verkehrsrecht tätig.

Bertil Jakobson

Rechtsanwalt, Fachanwalt Strafrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht, Jakobson Rechtsanwaltskanzlei, Moers


.... seit 2010 hält er Fortbildungen für Fachanwälte Vorträge in den Bereichen Vernehmungstechnik, Beweisführung und Entscheidungsfindung. Er wurde in den Jahren 2014 bis 2019 wiederholt von einem Nachrichtenmagazin in die Liste der renommiertesten Anwälte in den Bereichen Verkehrsrecht und Strafrecht aufgenommen.

Er ist Vizepräsident des Verbandes Deutscher Anwälte (VDA) e.V. und des Deutschen Strafverteidigerverbandes (DSV) e.V. und hat in dieser Funktion zahlreiche Presseerklärungen zu aktuellen Gerichtsentscheidungen bundesweiter Gerichte erstellt. Sein mehr als 800-seitiges Buch „Vernehmungscoaching für die anwaltliche Praxis“ erschien im Jahr 2015 in überarbeiteter Neuauflage

Näheres unter www.kanzlei-jakobson.de

Andreas Lickleder

Rechtsanwalt, München

... nach dem zweites Staatsexamen in München bei verschiedenen Unternehmen in der Juristenaus- und -fortbildung (Studenten, Referendare und Rechtsanwälte) sowie für sonstige Seminaranbieter tätig; nebenher als Rechtsanwalt beratend tätig für verschiedene Kanzleien bei Bezügen des allgemeinen Unternehmensrechts (Untreue, Arbeitstrafrecht), Bau-, Kapitalmarkt-, Informationstechnologie- und Datenschutzrechts zum Strafrecht.

1986 – 1990 Jurastudium in Passau und München
1994 Zweites Staatsexamen
1995 – 2014 Repetitor für Strafrecht 1. + 2. Staatsexamen, daneben
1997 - 2002 freie Mitarbeit in einer Kanzlei (ausschließlich Vertretung von Kapitalanlegern)
2002 Rechtsanwalt und Tätigkeit in eigener Kanzlei sowie für diverse Kanzleien im Bereich Strafrecht sowie strafrechtliche Nebengebiete (Baustrafrecht, Urheberstrafrecht) und Datenschutzrecht), Revisionsrecht und gelegentlich Instanzverteidigung
2009 – 2014 v.a. freie Mitarbeit in einer Strafrechtskanzlei im Bereich Revisionsrecht
Seit 2015 Unterrichtstätigkeit an der FU Berlin im Rahmen der Law Clinic „Praxis der Strafverteidigung“ sowie bei Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare am Landgericht München I

Veröffentlichungen und Vortragstätigkeit im Bereich Strafrecht

Dr. Frank Nobis

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Dr. Nobis & Collegen Rechtsanwälte, Iserlohn

... Jahrgang 1965, Studium an der Ruhr-Universität Bochum, Rechtsanwalt seit 1996, Fachanwalt für Strafrecht seit 1999, Promotion zum Dr. jur. 1999, 2. Vorsitzender der Strafverteidigervereinigung NRW e.V., wissenschaftliche Mitarbeit am strafrechtlichen Lehrstuhl Prof. Dr. Bemmann und Prof. Dr. Dr. Vormbaum (1992 – 1995), Preisträger des DAV-Ehrenpreis „Pro Reo“ 2005.

Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Nobis ist auf allen Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts tätig. Schwerpunkte der Arbeit von Rechtsanwalt Dr. Nobis sind neben dem allgemeinen Strafrecht das das Betäubungsmittelstrafrecht, das Wirtschafts- und Umweltstrafrecht, Steuerstrafrecht, Sexualdelikte sowie strafrechtliche Revisionen. Näheres auch unter www.drnobis.de .

Zu den Veröffentlichungen von Dr. Frank Nobis zählen:

a. Einzelwerke:

  • Untersuchungshaft – mit Erläuterungen zu den UVollzG der Länder, C.F.Müller-Verlag, 5. Aufl. 2016 (gemeinsam mit Reinhold Schlothauer)
  • Strafverteidigung vor dem Amtsgericht, Beck- Verlag 2011
  • Strafprozessgesetzgebung der späten Weimarer Republik, Nomos-Verlag 2000

b. Beiträge zu Sammelwerken:

  • Kommentator eines Teils des betäubungsmittelrechtlichen Teils des Münchener Kommentars StGB (ab der kommenden Auflage)
  • BtM-Verfahren, in: Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, ZAP-Verlag 2016
  • Verteidigung vor dem Amtsgericht, in: Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung, Beck-Verlag, 2. Aufl. 2014
  • Der Streit um die Einschränkung der Berufung, in: Strafverteidigung im Rechtsstaat, Festschrift der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV, Nomos-Verlag 2009

c. Fachaufsätze und Urteilsanmerkungen:

  • Reform des Strafprozessrechts – Neue Ufer oder ausgetretene Pfade?, StV 2015, S. 56ff.
  • Anmerkung zum Beschluss BGH 3 StR 124/13 und 1 StR 388/13 (Handeltreiben mit Betäubungsmittelgrundstoffen), StRR 2014, S. 110ff.
  • Plädoyer zur Abschaffung des Haftgrundes der Fluchtgefahr, StraFo 2013, S. 318ff.
  • Rezension: Betäubungsmittelgesetz (Körner/Patzak/Volkmer), StraFo 2013, S. 42ff.
  • Ende der Märchenstunde – Weltweit wächst die Einsicht in das Scheitern des „war on drugs“, Freispruch 2/2013, S. 1ff.
  • Anmerkung zum Beschluss OLG Hamm III-2 RBs 50/12 (Subjektiver Tatbestand der Drogenfahrt), VRR 2012, 351ff. = StRR 2012, 395ff. 
  • „Legal-High“-Produkte – wirklich illegal? Oder: wie ein Aufsatz sich verselbstständigt, NStZ 2012, S. 422ff.
  • „U-Haft schafft Fakten“ – Verteidigung gegen Untersuchungshaft, StraFo 2012, S. 45ff.
  • 2 Jahre praktische Erfahrungen mit der gesetzlichen Regelung zur Verständigung im Strafverfahren, StRR 2012, S. 84ff.
  • Rezension: Verkehrsordnungswidrigkeiten (Krumm), zfs 2012, S. 369ff.
  • Anmerkung zum Beschluss LG Essen 51 Qs 86/09, StRR 2010, S. 36f. (Unverhältnismäßigkeit eines Haftbefehls)
  • Der Entwurf eines Untersuchungshaftsvollzugsgesetzes NRW – Ein rechtliches und politisches Ärgernis (gemeinsam mit Piel, Püschel, Tsambikakis, Wallau, Paeffgen, Lesch, Minoggio, Schmitz und Sommer), ZRP 2009, S. 33ff.
  • Überlegungen zum Strafzumessungsrecht bei älteren Angeklagten de lege lata und de lege ferenda, Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen, Bd. 31, 2008, S. 109ff.
  • Rezension: Strafprozessuale Zwangsmaßnahmen (Leitner/Michalke), NJW 2007, S. 2095f.
  • Rezension: NS-Gedankengut und Strafrecht – die §§ 86, 86a StGB und § 130 StGB zwischen Abwehr neonazistischer Gefahren und symbolischem Strafrecht (von Dewitz), HRRS 2007, S. 262ff.
  • Strafobergrenze durch hohes Alter, NStZ 2006, S. 489ff.
  • Anmerkung zum Beschluss des BVerG 1 BvR 2652/03, StraFo 2005, S.238ff. (Wirkungs-und Nachweiszeit von Cannabis/THC im Blut).
  • Ordnungshaft gegen den Verteidiger - Eine Justizposse aus Hagen, StraFo August 2003.
  • Anmerkung zum Beschluss OLG Hamm 2Ws 271/01, StraFo 2002,Seite 100 ff (Entscheidung zum Recht der Untersuchungshaft).
  • Beweisverwertungsverbot bei Weitergabe eines Lichtbildes durch die Meldebehörde, DAR 2002 Seite 1188 ff.
  • Die Reform der Rechtsmittel im Strafprozess, StV 2000, 449 ff.

 

Dr. Ali. B. Norouzi

Rechtsanwalt, WidmaierNorouzi Rechtsanwälte, Berlin und Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin

.... war von 2003 bis 2008 wissenschaftlicher Angestellter am Lehr­stuhl für europäisches Straf­recht und Straf­prozess­recht des renommierten Straf­rechts­lehrers Prof. Dr. Joachim Vogel in Tübingen. Während seiner Lehr­stuhl­zeit vertiefte er seine Kenntnisse im inter­nationalen Strafprozessrecht und wurde mit einer Arbeit zum trans­nationalen Beweis im Straf­verfahren (die 2008 mit dem Preis der Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung ausgezeichnet wurde) promoviert.

Seine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger begann 2008 in Karlsruhe in der Kanzlei Gunter Widmaiers (damals noch unter Redeker Sellner Dahs & Widmaier). Hier erlernte er das Revisions­hand­werk. Es folgte 2010 die Gründung der Sozietät WidmaierNorouzi Rechts­anwälte mit der Kon­zentration auf das straf­rechtliche Rechts­mittel­verfahren. Seit September 2012 ist der Kanzleisitz in Berlin.

Ali B. Norouzi ist Mitglied im Strafrechts­­ausschuss des Deutschen Anwaltvereins und berät im Legal Experts Advisory Panel von Fair Trials International, einer inter­­nationalen Nicht­­regierungs­­organisation in London. Zudem ist er Lehr­beauftragter an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin und als AG-Leiter im Rahmen der Referendars­ausbildung beim Kammer­gericht Berlin tätig. Ali B. Norouzi publiziert regelmäßig zu unter­­schied­lichen Themen des Straf- und Straf­­prozess­­rechts.

2013, 2016 und 2017 wurde er von Focus in der Liste „Deutschlands Top-Anwälte“ geführt.

Näheres unter http://www.widmaiernorouzi.de/norouzi.php !

Gesine Reisert

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Berlin

... arbeitete von 1996 bis 2013 in der Sozietät "Reisert & Groppler". Seit 2013 ist Frau Reisert als Einzelanwälin in Berlin tätig.

Frau Reisert ist u. a.

  • Autorin "Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung"
  • Autorin des Buches "Anwaltsgebühren im Straf- und Bußgeldrecht"
  • Mitautorin des Buches "Regulierung von Verkehrsunfällen"
  • Autorin des Buches "Fahreignungsregister"
  • Autorin von diversen Aufsätze in der SVR, der ZfS sowie im Berliner Anwaltsblatt.

Frau Reisert war von 2003 bis 2013 in unterschiedlichen Funktionen Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin. Sie ist Mitglied des Vorbereitungsausschusses für den Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar und Mitglied des Gesetzgebungsausschusses Verkehrsrecht in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein.

Seit November 2002 ist Frau Reisert eingetragen in Rule 45 - Liste beim ICTY (Internationales Jugoslawien-Tribunal) sowie seit Oktober 2005 in Rule 22 - Liste beim ICC (Internationaler Strafgerichtshof) in Den Haag.

Martin Reiter

Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Saarbrücken und Lehrbeauftragter an der Universität des Saarlandes


... studierte in Saarbrücken und Nancy. Das Referendariat absolvierte er in Saarbrücken, Speyer und San Francisco. Nach dem Berufsanfang als Rechtanwalt in einer weltweit tätigen Großkanzlei am Standort Frankfurt trat er 1999 in die saarländische Justiz ein. Dort war zeitweise als Richter am Landgericht Saarbrücken tätig und an den Landtag des Saarlandes zur Unterstützung eines Untersuchungsausschusses abgeordnet. 

Martin Reiter arbeitet seit über 15 Jahren als Staatsanwalt. Er war überwiegend in den Bereichen allgemeine Strafsachen sowie Sexual- und Beziehungsdelikte eingesetzt. Als langjähriger Cybercrime Koordinator der Staatsanwaltschaft Saarbrücken war er Ansprechpartner für das Thema Internetkriminalität. Außerdem vertritt er seine Behörde in einer Mehrzahl von ministerialen und sonstigen Gremien und ist Richter am Richterdienstgericht des Saarlandes.

Nebenbei ist Martin Reiter seit 2012 Lehrbeauftragter an der Universität des Saarlandes und hält seit vielen Jahren bundesweit Vorträge über Straftaten im Internet, Sexual- und Beziehungsdelikte sowie erfolgreiche Strategien zur Strafverteidigung. 


Prof. Dr. Hartmut Schneider

Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Leipzig und Honorarprofessor an der FU Berlin

  • Kommentator des Münchner Kommentars StGB "Tötungsdelikte"
  • Schriftleiter der Fachzeitschrift NStZ
  • Dozententätigkeit u.a. für den Deutschen Richterbund, die Justiz und Strafverfolgungsbehörden
  • Forschungsschwerpunkt ist das Beweisantragsrecht!

 

Dr. Michael Selk

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Weiland Rechtsanwälte, Hamburg, Richter am Anwaltsgerichtshof der Freien und Hansestadt Hamburg

Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität Kiel
1988/89 wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl von Prof. Schubert
seit 1992 Rechtsanwalt (Partner seit 1994)
1997 bis 2019 Notar
seit 2005 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
seit 2007 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
seit 2009 Fachanwalt für Strafrecht
seit 1. Juni 2019 Partner bei Weiland Rechtsanwälte, Hamburg

Buchautor:

  • Autor und Mitautor im: Erman / Westermann, Harm Peter / Grunewald, Barbara u. a.: BGB. Kommentar, 17.Aufl. Dr. Otto Schmidt, Verlag (2023)
  • Autor: Mietmängel und Mängelrechte. Mietminderung | Schadensersatz | Kostenvorschuss | Kündigung, 3. Aufl., Nomos Verlag 2022
  • Mitautor im: Frommeyer | Heinemann | Hinz | Keukenschrijver | Klein-Blenkers | Riecke | Ring | Scheff | Schultzky | Selk: Miete | Wohnungseigentum | Nachbarschaft, Spezialkommentar . Bearbeitung der §§ 535 ff BGB, WEG und §§ 906, 1004 BGB Handkommentar , 2. Auflage 2019
  • Mitautor in: Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb und RA Prof. Dr. Werner Langen (Hsrg.): Bürgerliches Gesetzbuch: Schuldrecht , FABAR Großkommentar. Kommentierung des Anhang zu §§ 536 bis 536d (Mangeltabelle Mietrecht), 4. Auflage 2021.

Zahlreiche mietrechtliche Veröffentlichungen für die NZM, NJW, WuM und ZMR, Mitherausgeber der NZM


Näheres unter https://www.weiland-rechtsanwaelte.de/anwaelte/anwalt/id/12

Prof. Dr. Ulrich Sommer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, strafverteidiger|büro, Köln

.... ist seit 1979 Anwalt und Strafverteidiger. Eine Hochschulkarriere gab er zugunsten der lebendigen Strafverteidigertätigkeit auf. Als Lehrbeauftragter der Universität Köln gibt er seine praktischen Erfahrungen heute in Vorlesungen an junge Studenten weiter. Er hat nicht nur mit wissenschaftlich fundierter Kompetenz in zahlreichen Strafverfahren für seine Mandanten engagiert gestritten. Er hat hierbei auch eine besondere Wahrnehmung für deren emotionale Aspekte entwickelt. Gute Strafverteidigung setzt nach seiner Einschätzung mindestens ebenso viel Psychologie wie juristisches Können voraus. Seine rechtswissenschaftliche Neugier und Kreativität hat er durch die Praxis nicht vernachlässigt.

Zuletzt interessierten ihn insbesondere die wirtschafts-strafrechtlichen Aspekte der Korruption und Geldwäsche sowie das Arztstrafrecht. Herzensangelegenheit ist und bleibt die Beschäftigung mit der europäischen Menschenrechtskonvention. Kaum ein anderer deutscher Strafverteidiger dürfte so umfangreich mit Menschenrechtsbeschwerden in Straßburg vertreten sein wie Prof. Dr. Sommer.

1970 - 1975 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bochum und Köln
1979 Zulassung als Rechtsanwalt
1998 Zulassung als Fachanwalt für Strafrecht
seit 2002 Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der AG Strafrecht des DAV
seit 2004 Mitglied der European Criminal Bar Association (ECBA)
seit 2004 Lehrbeauftragter der Universität Köln
2010 verlieh die Universität Köln Dr. Sommer den Professorentitel

Prof. Dr. Ulrich Sommer hat viele strafprozessuale Schriften und Aufsätze veröffentlicht. Hier ein Auszug:

  • Anmerkung zu EGMR "Furcht ./. Deutschland", StraFo 2014, S. 504-510
  • "Befangenheit und tätige Reue", NStZ 2014, S. 615-617
  • "Das Märchen von der Funktionsuntüchtigkeit der Strafrechtspflege", StraFo 2014, S. 441-444
  • "Matrix der Komplizenschaft" in: StV 2014, 57
  • Effektive Strafverteidigung - ein Handbuch für Theorie und Praxis – mit grundlegenden Erläuterungen des Rechts, der Psychologie und der Überzeugungstechniken des Verteidigers, 2. Auflage 2013
  • "Der Anwalt als Compliance-Officer im Strafprozess", Anwaltsblatt 2013, S. 168 ff (zusammen mit Püschel)
  • "Teamverteidigung" in: StraFo 2013, S. 6-11
  • Die Verzögerungsrüge: "Auf der Suche nach der verlorenen Zeit" - die neuen §§ 198 - 201 GVG in: StV 2012 S.107-112
  • Anwaltkommentar StPO, Hrsg.: Krekeler/Löffelmann/Sommer, 2. Aufl. 2010. Kommentierung §§ 238-248 StPO sowie die Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention

 

Ulrich Subatzus

Richter am Landgericht, Lüneburg,

...studierte in Hamburg und war dort bis 2008 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Anschließend wechselte er in die niedersächsische Justiz und war u.a. als Richter an den Amtsgerichten Uelzen und Dannenberg sowie den Arbeitsgerichten Lüneburg und Verden tätig. Seit 2011 arbeitet er beim Landgericht Lüneburg, vornehmlich im Schwurgericht und einer großen Strafkammer, seit 2015 auch in der Strafvollstreckungskammer. Als Dozent für ein bundesweit tätiges Repetitorium bereitet er seit mehr als 10 Jahren Referendarinnen und Referendare im Strafrecht und im Arbeitsrecht auf das 2. Staatsexamen vor. Sein Antrieb ist die Freude an Wissensvermittlung und Erfahrungsaustausch.

Wolfgang Schwürzer

Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden


  • vielfache Tätigkeiten in der Aus - und Fortbildung, u.a. als Referendarausbilder, Referent bei Fortbildungstagungen für Richter und Staatsanwälte zu strafrechtlichen Themen, 
  • bundesweit Seminare im Auftrag der Rechtsanwaltskammern zur Fortbildung der Anwälte im Strafrecht, 
  • mehrere Veröffentlichungen zum Strafrecht und Mitarbeit an mehreren Buchprojekten zum Strafrecht,
  • amtlich bestellter Prüfer für das 2. Jur. Staatsexamen

Prof. Dr. Michael Tsambikakis

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht, Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte, Köln

.... u.a. Berufung als Sachverständiger durch den Deutschen Bundestag und den Landtag Nordrhein-Westfalen, Mitglied des Strafrechtsausschusses des KAV, Ständiger Mitarbeiter der Fachzeitschriften "Strafrechtsreport" und "Praxis Steuerstrafrecht", Schriftleiter "wistev-med".

Mehr Informationen finden Sie unter www.tsambikakis.com !

Publikationen (Auswahl):

Herausgeber:

  • Internal Investigations, 2. Aufl., 2017
  • Steuerstrafrecht – Kommentar zur Abgabenordnung u.a., 2. Aufl. 2016 (gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Ingo Flore)
  • Anwaltkommentar StGB, 2. Aufl., 2015, (gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Klaus Leipold und Prof. Dr. Mark Zöller)
  • Internal Investigations – Ermittlungen im Unternehmen, 2013 (gemeinsam mit Rechtsanwälten Thomas Knierim und Dr. Markus Rübenstahl)
  • Kriminologie und Medizinrecht, 2013 (gemeinsam mit Dr. Herbert Schiller, Justitiar der Bayerischen Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, München)
  • Anwaltkommentar StGB, 2011 (gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Klaus Leipold und Prof. Dr. Mark Zöller)  

Dr. Sebastian T. Vogel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, FS-PP Berlin mbB, Berlin

Dr. Sebastian T. Vogel arbeitet wie alle Rechtsanwälte der Kanzlei ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts. Er verteidigt Einzelpersonen und ist in der Beratung von Unternehmen tätig. Schwerpunkt seiner Tätigkeit und seine Spezialisierung zugleich liegen im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht (Vorwürfe der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung, Schwangerschaftsabbruch, Korruption, Abrechnungsbetrug). Insbesondere bei der Verteidigung gegen strafrechtliche Behandlungsfehler-, Aufklärungsfehler-, Diagnosefehler- und Befunderhebungsfehlervorwürfe ist die Kanzlei mit ihm führend.

Überdies verfügt Dr. Sebastian T. Vogel über besondere Kenntnisse im weiteren Medizinstrafrecht, insbesondere in den Bereichen Transplantationsrecht, Sterbehilfe und Patientenverfügung, Pränataldiagnostik und Patientenrechte sowie im Arzneimittel- und Medizinprodukterecht. Auf diesen Gebieten veröffentlicht Dr. Sebastian T. Vogel regelmäßig Beiträge in juristischen und medizinischen Fachpublikationen und ist redaktionelles Mitglied der Zeitschrift für Medizin-Ethik-Recht (ZfMER). Dr. Sebastian T. Vogel ist Mitbegründer und -organisator des Interdisziplinären Forums Medizin-Ethik-Recht (InFoMER) Berlin.

Dr. Sebastian T. Vogel ist Lehrbeauftragter für Strafprozessrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin im Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement. Seit dem Sommersemester 2016 hat er überdies einen Lehrauftrag zum Arztstrafrecht und Arzthaftungsrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Rahmen des interdisziplinären Studiengangs Medizin-Ethik-Recht.

Vita:
2004 Studium der Rechtswissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU)
2008 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Interdisziplinären Wissenschaftlichen Zentrum Medizin-Ethik-Recht (IWZ MER) der MLU
2012 Promotion mit medizinstrafrechtlichem Thema, betreut von Prof. Dr. Hans Lilie
2013 Zweite juristische Prüfung in Berlin
2013 Zulassung als Rechtsanwalt
2013 Associate in der Kanzlei Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz - Dr. Frank Dr. Auffermann Halbritter Dr. Horrer

Publikationen unter http://fachanwaelte-strafrecht-potsdamer-platz.de/de/anwaelte/dr-sebastian-vogel

Joachim Volpert

Dipl.RPfleger (FH), Landgericht Düsseldorf

Joachim Volpert lst Bezirksrevisor bei dem Landgericht Düsseldorf tätig und seit vielen Jahren als Referent im Bereich Gebührenrecht für Anwälte und im notariellen Kostenrecht für diverse Veranstalter tätig.

Er ist Verfasser zahlreicher Fachpublikationen in einschlägigen Fachzeitschriften (AGS, RVGreport, VRR, StRR, StraFo, NJW...).

Darüber hinaus ist er Mit-Herausgeber bzw. Autor in folgenden Werken:

  • Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG
  • Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen
  • Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
  • Schneider/Volpert/Fölsch, Handkommentar FamGKG
  • Toussaint, Kostenrecht
  • Hansens/Braun/Schneider, Praxis des Vergütungsrechts.
  • Wussow, Unfallhaftpflichtrecht
  • Diehn/Volpert, Praxis des Notarkostenrecht.
  • Armbrüster/Preuß, BeurkG mit NotAktVV und DONot.
  • Kindl/Meller-Hannich, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung.

Dr. Bernd Wagner

Rechtsanwalt, Bürogemeinschaft bg124, seit 1983 Strafverteidiger; bis 1998 Professor für Strafrecht, Strafverfolgung, Strafvollzug, Hamburg

... war nach dem Jurastudium in Tübingen und Freiburg zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter am strafrechtlichen Lehrstuhl von Prof. Dr. Hans-Ludwig Günther und promovierte 1988 als wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Jürgen Baumann am Fachbereich Rechtswissenschaften der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Von einer Habilitationsstelle an der Universität Hamburg folgte er 1995 einem Ruf der Universität Bremen auf den Lehrstuhl für Strafverfolgung, Strafvollzug, Strafrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft. Herr Dr. Wagner war bis 1997 als C3-Professor an der Universität Bremen tätig. Die Schwerpunkte seiner dortigen Arbeit lagen neben dem allgemeinen Strafrecht im Unterbringungsrecht / Psychiatrierecht (langjähriger Mitherausgeber der Fachzeitschrift „Recht & Psychiatrie“) sowie beim Strafrecht in der multikulturellen Gesellschaft.

Dr. Bernd Wagner ist seit 1983 als Strafverteidiger tätig, während seiner Tätigkeit als Hochschullehrer gem. §138 Abs. 1 StPO, davor und danach als Rechtsanwalt in Tübingen und Hamburg. Er ist Mitbegründer der seit 1999 auf Strafrecht ausgerichteten Hamburger Anwaltskanzlei BG 124. Der Schwerpunkt seiner überregionalen Verteidigungstätigkeit liegt im Arzt- und Medizinstrafrecht, auf dem Gebiet des Kapitalstrafrechts und im Wirtschaftsstrafrecht. Rechtsanwalt Dr. Wagner publiziert zu strafrechtlichen und medizinrechtlichen Themen (vgl. www.bg124.de).

Rechtsanwalt Dr. Wagner fügt seine als Hochschullehrer erworbenen theoretischen Kenntnisse mit seinen langjährigen praktischen Erfahrungen als Strafverteidiger unter dem Stichwort „Handlungskompetenz“ zusammen. Ihm geht es stets um die Vermittlung praktischer Kompetenz auf der Grundlage eines sicheren Rechtsverständnisses. Die organisatorische Verantwortung in der von ihm begründeten Kanzlei BG124 mit derzeit 11 im Strafrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten schärft zudem seinen Blick auf die spezifischen berufsrechtlichen und organisatorischen Aspekte der Strafverteidigung.

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Rechtsanwalt Dr. Wagner als fachlicher Leiter des Gebiets Strafrecht seit vielen Jahren in die Konzeption der Fachanwaltslehrgänge und der Fortbildungsveranstaltungen eingebunden. Er referiert zu „Recht und Methode der Strafverteidigung“, zur „Verteidigung in der Hauptverhandlung“, sowie zu Themen aus dem Wirtschaftsstrafrecht und Arztstrafrecht.

 

Rüdiger Weidhaas

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Bad Dürkheim an der Weinstraße

... ist seit Mitte der 80er Jahre nachhaltig als Verteidiger in Arztstrafverfahren (Schwerpunkt: Vermögendelikte) tätig. Er favorisiert interdisziplinäre (Verteidiger-)Teams bestehend aus ausgewiesenen Medizinrechtlern und Strafrechtlern. Dabei werden die außerstrafrechtlichen Aspekte ebenso berücksichtigt wie die rechtlichen Grenzen der Verteidigung und die Chancen einer frühen Erledigung; namentlich ohne Hauptverhandlung.

Ferner ist Rechtsanwalt Rüdiger Weidhaas Leiter der Arbeitsgruppe "Arztstrafrecht" der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Axel Wendler

Richter am Oberlandesgericht a.D. und Lehrbeauftragter an der Universität Tübingen

Studium der Rechtswissenschaften sowie einige Semester Psychologie in Freiburg und Tübingen

Seit 1978 im Staatsdienst: Staatsanwalt mit Schwerpunkt Kapitaldelikte und Delikte mit Öffentlichkeitsbezug
Haftstaatsanwalt in der Vollzugsanstalt Stammheim im so genannten „Stuttgarter Haftrechtsmodell“
Amtsrichter: Zivil-, Straf-, Abschiebehaftrecht
Richter am Landgericht: Große Strafkammer und Jugendkammer, von 2000 bis 2014: Richter am Oberlandesgericht Stuttgart, 2. und 4. Strafsenat

Seit 1985 bundesweit und im Ausland in der Aus- und Weiterbildung u.a. für Richter/innen, Staatsanwälte/innen, Rechtsanwälte/innen, Referendare/innen, Versicherungen, Anwaltskanzleien, Firmen,  Deutscher Anwaltstag, Deutschen Richterakademien, Deutscher Verkehrsanwaltstag, Unterrichtung chinesischer Richter/innen (2009 und 2011) und Staatsanwälte/innen (2010) in Beijing tätig.

Seit 1994 Lehrbeauftragter an der Universität Tübingen, 1995 bis 2003 zusätzlich Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen

Persönliche Weiterbildung in körperorientierter Psycho- und Gesprächstherapie, systemische Aufstellungen, Psycho-Drama, Coaching-Ausbildung Coaching und Seminare zu Themen wie Wege aus Motivationskrisen, Hilfe bei Burnout-Problemen, Selbstfindung, Der MENSCH in der Robe

Veröffentlichungen:

  • (2015) Technik und Taktik der Befragung. Wendler/Hoffmann. 2. erweiterte Aufl. Stuttgart: Kohlhammer
  • (2014) Die Vernehmung der Auskunftsperson in der Hauptverhandlung aus richterlicher Sicht. In: Deckers, R./Köhnken, G. (Hrsg.), Die Erhebung von Zeugenaussagen im Strafprozess - Juristische, aussagepsychologische und psychiatrische Aspekte. S. 379-403. Berlin: Juristische Weiterbildung - Berliner Wissenschafts-Verlag. 2. Aufl.
  • (2012) Übersetzung in die chinesische Sprache von: Technik und Taktik der Befragung. Wendler/Hoffmann. Beijing:
  • (2011) „Einen Schritt tiefer gehen…“ – Einzelne Situationen in der Kommunikation im Strafprozess, in denen früher erlebte Verletzungen wiederholt werden. In: Nagler, A. (Hrsg.), Kultur der Strafverteidigung. S. 85-112. Die Schriftenreihe der Strafvereinigungen. Berlin: Verlag Thomas Uwer.
  • (2009) Technik und Taktik der Befragung. Wendler/Hoffmann. Stuttgart: Kohlhammer.
  • (2008) Wie ähnlich war der Unfall? - Die Überprüfung von Aussagen auf Glaubhaftigkeit und Irrtumsfreiheit. Erneut überarbeitet in: Der Verkehrsunfall im Versicherungsrecht (3). Schriftenreihe der ARGE Verkehrsrecht, ARGE Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. 3. Berliner Fachtagung 2008.
  • (2008) Wie ähnlich war der Unfall? - Die Überprüfung von Aussagen auf Glaubhaftigkeit und Irrtumsfreiheit. Neu überarbeitet in: StRR 2008, S. 12 ff., 58 ff.
  • (2007) Die Vernehmung der Auskunftsperson in der Hauptverhandlung aus richterlicher Sicht. In: Deckers, R./Köhnken, G. (Hrsg.), Die Erhebung von Zeugenaussagen im Strafprozess - Juristische, aussagepsychologische und psychiatrische Aspekte. S. 188-212. Berlin: Juristische Weiterbildung - Berliner Wissenschafts-Verlag.
  • (2003) Wie ähnlich war der Unfall? - Die Überprüfung von Aussagen auf Glaubhaftigkeit und Irrtumsfreiheit. In: Homburger Tage 2002. Schriftenreihe der ARGE Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein sowie in ZfS 2003, S. 529-536. Bonn: Deutscher Anwaltverlag. 
  • (2003) Vernehmungslehre. In: Römermann, V./Paulus, Chr. (Hrsg.)
  • (2003). Schlüsselqualifikationen für Jurastudium, Examen und Beruf, S. 298-331. München: Beck.
  • (2003) Argumente für eine Ersetzung des in der Aussagenanalyse gebräuchlichen Terminus durch die Bezeichnung . In: Gedächtnisschrift für Rolf Keller, S. 341-359. Tübingen: Mohr.
  • (2002) Bauprozess und Wahrheitsfindung - Zwei sich widersprechende Begriffe? In: ARGE Baurecht Mitteilungsblatt 1/2002, S. 6-17. Berlin: Deutscher Anwalt Verein.
  • (2000) Probleme bei der Wahrheitsfindung in Aussagen von Ausländern und Ausländerinnen. In: Wolf, G. (Hrsg.), Kriminalität im Grenzgebiet (Band 3). Ausländer vor deutschen Gerichten. S. 219-245. Berlin: Springer.
  • (1987) Das Modell Stuttgart - Darstellung der Haftrechtspraxis und persönliche Erfahrungen eines Haftstaatsanwalts“ in Protokoll der Tagung der Ev. Akademie Hofgeismar „Stimmt etwas nicht mit der Untersuchungshaft“.

verschiedene TV-Auftritte und zahlreiche Interviews

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